Die Graf-Zinzendorf-Stiftung ist eine Gemeinschaftsstiftung. Viele Stifterinnen und Stifter (auch Institutionen) wirken gemeinsam dafür, die Arbeit der Brüder-Unität zu unterstützen. Die Höhe der Stifterbeträge ist dabei beliebig.

Ihre Zustiftung ist eine einfache und nachhaltige Form, die Vorteile einer Stiftung zu nutzen. Ihre Gabe wird vollständig in das Stiftungskapital eingebracht und steigert damit dessen zukünftigen Ertrag. Zahlreiche große und kleine Zustiftungen entfalten zusammen ihre volle Kraft und wirken viele Generationen lang.

Die Einrichtung von unselbstständigen Unterstiftungen ist möglich. Die Graf-Zinzendorf-Stiftung fungiert dabei als Treuhänderin. Sie können eine Unterstiftung für einen ganz konkreten Zweck innerhalb der weltweiten Brüder-Unität einrichten. Gern können Sie dieser Unterstiftung einen Namen nach Ihrer Wahl geben. Die Erträge einer Unterstiftung werden gesondert ausgewiesen und fließen dem in einer ergänzenden Satzung festgelegten Zweck zu.

Die Graf-Zinzendorf-Stiftung nimmt auch Spenden für einzelne Projekte und Aufgaben an. Ihre Spende fließt nicht dem Stiftungskapital zu, sondern wird zeitnah für die Arbeit der Stiftung verwendet. Zweckbestimmte Spenden werden direkt dem von Ihnen bestimmten Zweck zugeführt.

Eine Zustiftung oder die Einrichtung einer Unterstiftung ist auch nach dem Tode möglich. Durch ein Testament oder einen Erbvertrag können Sie festlegen, wie Sie nach dem Tode stifterisch tätig werden möchten. Die Graf-Zinzendorf- Stiftung steht Ihnen dazu als Erbin oder Vermächtnisnehmerin zur Verfügung.

Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen gern persönlich zur Verfügung. 

Zustiftungen und Spenden können gern auf das Konto der Graf-Zinzendorf-Stiftung bei der Bank für Kirche und Diakonieeingezahlt werden. Selbstverständlich erhalten Sie eine schriftliche Zuwendungsbestätigung.

IBAN DE60 3506 0190 1567 4870 12
Wichtig ist der Verwendungszweck „Zustiftung“ oder „Spende“